7.6-1
CH-GL
Art. 3 Reglement für das Befahren von Güterstrassen mit Motorfahrzeugen (Güterstrassenreglement) - Abgrenzung der betroffenen Strassen
Strassenverzeichnis, Art der Verkehrsbeschränkung
Art. 3 Güterstrassenreglement · Abgrenzung der betroffenen Strassen
1. Die Verkehrsbeschränkungen gelten für alle im Güterstrassenverzeichnis Gemeinde Glarus Nord aufgeführten Strassen, bei denen die Gemeinde Glarus Nord Werkeigentümerin ist. Das Güterstrassenverzeichnis Gemeinde Glarus Nord ist ein integrierender Bestandteil dieses Reglements und wird bei Bedarf aktualisiert.