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7.6-1 CH-GL

Art. 2 Reglement für das Befahren von Güterstrassen mit Motorfahrzeugen (Güterstrassenreglement) - Gesetzliche Grundlagen

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Güterstrassenreglement · Gesetzliche Grundlagen

1. Zu den Güterstrassen gehören alle Fahrstrassen, die nur bestimmten Grundstücken und nicht dem öffentlichen Verkehr dienen (Art. 12 Abs. 1 kantonales Strassengesetz).

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