7.6-1
CH-GL
Art. 1 Reglement für das Befahren von Güterstrassen mit Motorfahrzeugen (Güterstrassenreglement) - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Güterstrassenreglement · Zweck
1. Die Gemeinde Glarus Nord legt mit diesem Reglement den Kreis der Fahrberechtigten sowie die Handhabung der Abgabe von Barrierenschlüsseln im Zusammenhang mit dem Befahren von Güterstrassen fest. Das Reglement bezweckt die einheitliche und klare Handhabung der Fahrberechtigung für die umschriebenen Strassen mit Motorfahrzeugen. Im Weiteren werden die Zuständigkeiten geregelt.
2. Dieses Reglement findet Anwendung auf allen Güterstrassen mit Werkeigentum der Gemeinde Glarus Nord.