Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.4.4-1 CH-GL

Art. 4 Reglement über die Abfallbeseitigung (Abfallreglement) - Information

Aufgaben der Gemeinde
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Art. 4 Abfallreglement · Information

1. Die Gemeinde informiert die Bevölkerung und Unternehmen

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | wie sie Abfälle vermeiden oder umweltgerecht entsorgen können; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | wie sie invasive gebietsfremde Organismen oder Teile davon entsorgen müssen. | | |

2. Sie koordiniert ihre Informationstätigkeit mit dem Kanton.

3. Die Gemeinde informiert mittels Recyclingkalender.

4. Die Gemeinde erhebt Daten über die Abfallwirtschaft wie Angaben über Abfallmengen, Abfallarten, Entsorgungswege, Kosten und Gebühren. Die Daten sind öffentlich zugänglich und werden dem Kanton jährlich zur Verfügung gestellt.

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