7.4.3-2
CH-GL
Art. 7 Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) - Entwässerung von Plätzen
Ableitung von Abwasser
Art. 7 Abwasserreglement · Entwässerung von Plätzen
1. Für Gewässerschutzmassnahmen bei Parkplätzen, Garagen, Garagenvorplätzen und privaten Autowaschplätzen gelten die Richtlinien des VSA.
2. Auf Plätzen ohne Anschluss an eine Schmutzwasserleitung dürfen keine Gegenstände gewaschen werden.
3. Regenabwasser darf nicht auf Strassen, Gehwege oder Plätze der Öffentlichkeit oder von Dritten geleitet werden.