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7.4.3-2 CH-GL

Art. 4 Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) - Entsorgungsgebiet und GEP

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Abwasserreglement · Entsorgungsgebiet und GEP

1. Die Generelle Entwässerungsplanung definiert das Entsorgungsgebiet der Gemeinde Glarus Nord.

2. Die Gemeinde erarbeitet nach den Richtlinien des zuständigen kantonalen Departements die generelle Entwässerungsplanung (GEP), die vom Departement geprüft und genehmigt wird.

3. Die GEP beinhaltet die strategische Planung im Bereich der Siedlungsentwässerung, definiert die nötigen Massnahmen und legt deren Umsetzung zeitlich fest. Die GEP gewährleistet einen sachgemässen Gewässerschutz und eine zweckmässige Siedlungsentwässerung.

4. Bewilligungspflichtige Teilprojekte der GEP und nachfolgende Änderungen werden nach Vorprüfung durch das Departement vor dem Erlass während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Einsprache erheben. Nach Abschluss des Einspracheverfahrens verabschiedet der Gemeinderat die GEP.

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