7.4.3-2
CH-GL
Art. 23 Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) - Vereinfachtes Verfahren
Bewilligung und Kontrolle
Art. 23 Abwasserreglement · Vereinfachtes Verfahren
1. Bei Änderung eines bestehenden privaten Anschlusses im Zusammenhang mit dem Bau einer öffentlichen Kanalisation kann auf ein Abwasserbaugesuch verzichtet werden. Die zuständige Stelle legt die Einzelheiten des Anschlusses nach Rücksprache mit den Eigentümern fest.