Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.4.3-2 CH-GL

Art. 22 Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) - Ausserordentliche Aufwendungen der Behörde

Bewilligung und Kontrolle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (42 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22 Abwasserreglement · Ausserordentliche Aufwendungen der Behörde

1. Für ausserordentliche behördliche Aufwendungen können die verursachten Kosten dem Eigentümer auch nachträglich überbunden, bzw. beim Depot abgezogen werden.

2. Ausserordentliche behördliche Aufwendungen können entstehen z.B. bei umfangreichen Baugesuchen, bei Beizug von Fachleuten für Abklärungen und Prüfberichte, bei Erteilung von speziellen Anschlussbewilligungen, bei umfangreichen Kontrollen und Abnahmen der Anlagen, bei grossen administrativen Aufwendungen etc.

← Art. 21 Abwasserreglement Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) - Zweck Art. 23 Abwasserreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →