7.4.3-2
CH-GL
Art. 2 Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) - Geltungsbereich, Begriffe
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Abwasserreglement · Geltungsbereich, Begriffe
1. Dieses Reglement gilt für das gesamte Entsorgungsgebiet der Gemeinde Glarus Nord, sofern nicht übergeordnetes Recht andere Zuständigkeiten festlegt.
2. Die Fachbegriffe werden im Anhang erklärt.
3. Die Abwasserentsorgung wird vom Ressort Bau und Umwelt (nachfolgend «Ressort» genannt) und der zuständigen Abteilung mit den Fachstellen (nachfolgend «zuständige Stelle» genannt) verwaltet.