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7.4.3-2 CH-GL

Art. 19 Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) - Bau- und Betriebsvorschriften

Abwasseranlagen
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Art. 19 Abwasserreglement · Bau- und Betriebsvorschriften

1. Für die fachgerechte Planung, Ausführung und Prüfung von Abwasseranlagen sind grundsätzlich die Richtlinien und Normen der Fachverbände, im Besonderen des Verbandes Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) und des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins (SIA) massgebend.

2. Der Gemeinderat kann Betriebs- und Vollzugsvorschriften für spezielle Entsorgungslösungen erlassen (z.B. für Einleitstellen ausserhalb von Bau-zonen).

3. Der Gemeinderat kann im Rahmen des übergeordneten Rechtes davon abweichende oder zusätzliche Auflagen verfügen.

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