7.4.3-2
CH-GL
Art. 19 Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) - Bau- und Betriebsvorschriften
Abwasseranlagen
Art. 19 Abwasserreglement · Bau- und Betriebsvorschriften
1. Für die fachgerechte Planung, Ausführung und Prüfung von Abwasseranlagen sind grundsätzlich die Richtlinien und Normen der Fachverbände, im Besonderen des Verbandes Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) und des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins (SIA) massgebend.
2. Der Gemeinderat kann Betriebs- und Vollzugsvorschriften für spezielle Entsorgungslösungen erlassen (z.B. für Einleitstellen ausserhalb von Bau-zonen).
3. Der Gemeinderat kann im Rahmen des übergeordneten Rechtes davon abweichende oder zusätzliche Auflagen verfügen.