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7.4.3-2 CH-GL

Art. 18 Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) - Kataster

Abwasseranlagen
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Art. 18 Abwasserreglement · Kataster

1. Das Ressort führt einen Kataster- und Übersichtsplan der öffentlichen und privaten Abwasseranlagen, der Einleitungen in Vorfluter sowie über die Versickerungsanlagen gemäss Art. 6 Abs. 4 EG GSchG und Art. 4 Abs. 3 kant. GSchV.

2. Die Eigentümer und Benutzer der Abwasseranlagen haben alle erforderlichen Angaben für die Erstellung des Katasters entschädigungslos zur Verfügung zu stellen.

3. Der Kataster kann bei der zuständigen Stelle eingesehen werden.

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