7.4.3-2
CH-GL
Art. 18 Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) - Kataster
Abwasseranlagen
Art. 18 Abwasserreglement · Kataster
1. Das Ressort führt einen Kataster- und Übersichtsplan der öffentlichen und privaten Abwasseranlagen, der Einleitungen in Vorfluter sowie über die Versickerungsanlagen gemäss Art. 6 Abs. 4 EG GSchG und Art. 4 Abs. 3 kant. GSchV.
2. Die Eigentümer und Benutzer der Abwasseranlagen haben alle erforderlichen Angaben für die Erstellung des Katasters entschädigungslos zur Verfügung zu stellen.
3. Der Kataster kann bei der zuständigen Stelle eingesehen werden.