Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.4.3-2 CH-GL

Art. 13 Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) - Abwasserentsorgung und Wasserversorgung

Ableitung von Abwasser
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (42 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 Abwasserreglement · Abwasserentsorgung und Wasserversorgung

1. An Abwasseranlagen dürfen keine Installationen angebracht werden, die direkt mit dem Wasserversorgungsnetz verbunden sind.

← Art. 12 Abwasserreglement Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) - Zweck Art. 14 Abwasserreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →