7.4.3-1
CH-GL
Art. 2 Reglement über die Wasserversorgung (Wasserreglement) - Geltungsbereich, Begriffe
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Wasserreglement · Geltungsbereich, Begriffe
1. Dieses Reglement gilt für das gesamte Versorgungsgebiet der Gemeinde Glarus Nord, sofern nicht übergeordnetes Recht andere Zuständigkeiten festlegt.
2. Die Fachbegriffe werden im Anhang erklärt.
3. Die Wasserversorgung wird vom Ressort Bau und Umwelt (nachfolgend «Ressort» genannt) und der zuständigen Abteilung mit den Fachstellen (nachfolgend «zuständige Stelle» genannt) verwaltet.