Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.4.3-1 CH-GL

Art. 2 Reglement über die Wasserversorgung (Wasserreglement) - Geltungsbereich, Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (53 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Wasserreglement · Geltungsbereich, Begriffe

1. Dieses Reglement gilt für das gesamte Versorgungsgebiet der Gemeinde Glarus Nord, sofern nicht übergeordnetes Recht andere Zuständigkeiten festlegt.

2. Die Fachbegriffe werden im Anhang erklärt.

3. Die Wasserversorgung wird vom Ressort Bau und Umwelt (nachfolgend «Ressort» genannt) und der zuständigen Abteilung mit den Fachstellen (nachfolgend «zuständige Stelle» genannt) verwaltet.

← Art. A1-1 Wasserreglement Reglement über die Wasserversorgung (Wasserreglement) - Zweck Art. 3 Wasserreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →