Art. 35 Erschliessungsreglement (ER) - Grundsätze der Kostenverlegung
Art. 35 ER · Grundsätze der Kostenverlegung
1. Innerhalb des Perimeters werden alle Grundstücke mit deren Fläche beigezogen.
2. Die Summe der beigezogenen Grundstücksflächen im Perimeter bildet die massgebende Perimeterfläche. Nicht überbaubare Grundstücke oder Grundstückteile, Gewässer, Wald sowie Erschliessungsflächen gemäss Definition nach Bauverordnung sind nicht anzurechnen.
3. Massgeblich für die Festlegung der Höhe der Beiträge sind die Sondervorteile, welche den in das Verfahren einbezogenen Grundeigentümern durch das beitragspflichtige Werk erwachsen. Werden die Sondervorteile für einzelne Flächen im Perimeter unterschiedlich gewichtet, sind Beitragszonen festzulegen.
4. Wird durch bestimmbare Verursacher ein besonderer Ausbaustandard erforderlich, gehen die Mehrkosten voll zu deren Lasten.