Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.4.1-2 ER CH-GL

Art. 33 Erschliessungsreglement (ER) - Einsprache, Beschluss

Finanzierung der Erschliessung - Beiträge - Einleitung des Perimeterverfahrens
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (58 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 33 ER · Einsprache, Beschluss

1. Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeinderat gegen die Einleitung des Verfahrens, das vorgesehene Perimetergebiet sowie gegen den Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

2. Wird die Abgrenzung des Perimetergebietes oder der Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz aufgrund von Einsprachen geändert, ist die öffentliche Auflage zu wiederholen. Betreffen die Änderungen lediglich einzelne Beteiligte, so ist diesen anstelle einer nochmaligen öffentlichen Auflage Gelegenheit zu erneuter Stellungnahme innert einer Frist von 30 Tagen zu geben.

3. Nach Abschluss des Auflageverfahrens erlässt der Gemeinderat den Einleitungsbeschluss und eröffnet diesen den Beteiligten und allfälligen Einsprechenden. Einwendungen gegen das Perimeterverfahren an sich, das Perimetergebiet und den Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz können im weiteren Verfahren nicht mehr erhoben werden.

← Art. 32 ER Erschliessungsreglement (ER) - Zweck Art. 34 ER →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →