7.4.1-2
ER
CH-GL
Art. 32 Erschliessungsreglement (ER) - Einleitung, öffentliche Auflage
Finanzierung der Erschliessung - Beiträge - Einleitung des Perimeterverfahrens
Art. 32 ER · Einleitung, öffentliche Auflage
1. Der Einleitungsbeschluss bezeichnet das beitragspflichtige Werk, umgrenzt das Perimetergebiet und legt den Kostenanteil fest, der von der Gemeinde (Anteil der öffentlichen Interessenz) und von den Privaten (Anteil der privaten Interessenz) zu tragen ist.
2. Der Gemeinderat legt den Entwurf für den Einleitungsbeschluss während 30 Tagen in der Gemeinde öffentlich auf.
3. Betroffene sind vor der öffentlichen Auflage schriftlich über die bevorstehende Auflage zu orientieren.