Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.4.1-2 ER CH-GL

Art. 2 Erschliessungsreglement (ER) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 ER · Geltungsbereich

1. Das Erschliessungsreglement gilt für das ganze Gebiet der Gemeinde Glarus Nord.

2. Es beschränkt sich auf die Regelung der Erschliessungsbereiche Strassenerschliessung, Wasserversorgung, Siedlungsentwässerung und Abfallentsorgung. Die Erschliessungsbereiche Gasversorgung und Elektrizitätsversorgung werden in besonderen Erlassen geregelt.

3. Vorschriften über die Finanzierung der Erschliessung gelten für alle Grundstücke in den Bauzonen sowie für alle anschlusspflichtigen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen.

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