7.1-9
CH-GL
Art. 5 Bauordnung Obstalden - Begriff, Inhalt und Form
Nutzungsplan
Art. 5 Bauordnung Obstalden · Begriff, Inhalt und Form
1. Der Nutzungsplan ordnet die zulässige Nutzung des Bodens, er umfasst das gesamte Gemeindegebiet und unterscheidet Bauzonen, Landwirtschaftszonen, Gebiete mit noch nicht bestimmter Nutzung sowie das übrige Gemeindegebiet. Ferner sind Schutzzonen ausgeschieden welche auch andere Zonen überlagern können.
2. Die Zonengrenzen sind in den Nutzungsplänen (Mstb. 1:2'000 und 1:10'000) dargestellt. Diese Nutzungspläne sind Bestandteile der Bauordnung. Sie liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.