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7.1-9 CH-GL

Art. 43 Bauordnung Obstalden - Inkrafttreten

Vollzug, Rechtsschutz- und Strafbestimmungen, Schlussbestimmungen
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Art. 43 Bauordnung Obstalden · Inkrafttreten

1. Diese Bauordnung tritt nach Annahme durch die zuständige Gemeindeversammlung und nach erfolgter Genehmigung durch den Regierungsrat sofort in Kraft.

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