7.1-9
CH-GL
Art. 37 Bauordnung Obstalden - Gebühren und Auslagen
Baugesuch und Baubewilligung
Art. 37 Bauordnung Obstalden · Gebühren und Auslagen
1. ...
2. Die Festlegung der Gebühren und Auslagen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates.