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7.1-9 CH-GL

Art. 25 Bauordnung Obstalden - Gebäude- und Firsthöhe (Abbildung 2)

Bauvorschriften
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Art. 25 Bauordnung Obstalden · Gebäude- und Firsthöhe (Abbildung 2)

1. Die Gebäudehöhe ist der Höhenunterschied zwischen dem Niveaupunkt und der Schnittlinie von Fassade und Dachhaut.

2. Bei ungleicher Höhe der Schnittlinie von Fassaden und Dachhaut wird die Gebäudehöhe ausgemittelt.

3. Bei zusammengebauten und in der Höhe unterschiedlichen Bauten wird die Gebäudehöhe für jeden einzelnen Gebäudeteil ermittelt.

4. Die Firsthöhe ist der Höhenunterschied zwischen dem Niveaupunkt und dem höchsten Punkt des Schrägdaches.

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