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7.1-9 CH-GL

Art. 24 Bauordnung Obstalden - Niveaupunkt (Abbildung 2)

Bauvorschriften
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Art. 24 Bauordnung Obstalden · Niveaupunkt (Abbildung 2)

1. Der Niveaupunkt wird bestimmt aus dem Mittel aller Höhen des gewachsenen Terrains gemessen bei den Hauptgebäudeecken.

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