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7.1-9 CH-GL

Art. 2 Bauordnung Obstalden - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Bauordnung Obstalden · Geltungsbereich

1. Die Bauordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Sie findet Anwendung auf Neu-, An-, Um- und Aufbauten jeder Art, Fassadenrenovationen und Tiefbauten sowie Zweck- und Nutzungsänderungen.

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