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7.1-9 CH-GL

Art. 18 Bauordnung Obstalden - Kinderspielplätze

Bauvorschriften
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Art. 18 Bauordnung Obstalden · Kinderspielplätze

1. Beim Bau von Mehrfamilienhäusern ab 5 Wohnungen müssen geeignete Kinderspielplätze erstellt und gestaltet werden. Diese gestalteten Spielplätze müssen eine Grösse von mindestens 10% der anrechenbaren Geschossfläche aufweisen.

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