7.1-9
CH-GL
Art. 18 Bauordnung Obstalden - Kinderspielplätze
Bauvorschriften
Art. 18 Bauordnung Obstalden · Kinderspielplätze
1. Beim Bau von Mehrfamilienhäusern ab 5 Wohnungen müssen geeignete Kinderspielplätze erstellt und gestaltet werden. Diese gestalteten Spielplätze müssen eine Grösse von mindestens 10% der anrechenbaren Geschossfläche aufweisen.