7.1-8
CH-GL
Art. 9 Bauordnung Oberurnen - Ferienhauszone Tschingel (WFT)
Zonenvorschriften - Bauzonen
Art. 9 Bauordnung Oberurnen · Ferienhauszone Tschingel (WFT)
1. Zweck: Ferienhäuser, Steuerung der Streubauweise zur Erhaltung der landschaftlichen Schönheiten.
2. Nutzung: Wohnbauten.
3. In dieser Zone sind Kosten und Lasten für die Erstellung und den Unterhalt der Zufahrtsstrassen, der Werkleitungen sowie die für den Gewässerschutz anfallenden Kosten ganz durch den Bauberechtigten oder den Grundeigentümer zu tragen. Soweit öffentliche Strassen und Wege bereits bestehen, können die Grundeigentümer oder Bauberechtigten in dieser Zone durch den Gemeinderat mit Unterhaltsbeiträgen belastet werden.