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7.1-8 CH-GL

Art. 8 Bauordnung Oberurnen - Wohnzonen (W)

Zonenvorschriften - Bauzonen
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Art. 8 Bauordnung Oberurnen · Wohnzonen (W)

1. Zweck: Schaffung gesunder Wohnbebauung.

2. Nutzung: Wohnbauten und nicht störende Betriebe.[[4]](#paragraphtext_content_fn_6863_2_4_c)

3. Die Wohnzonen werden im Zonenplan unterteilt in Wohnzone W2, W3 und W4.

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