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7.1-8 CH-GL

Art. 7 Bauordnung Oberurnen - Wohn- und Gewerbezone (WG)

Zonenvorschriften - Bauzonen
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Art. 7 Bauordnung Oberurnen · Wohn- und Gewerbezone (WG)

1. Zweck: Entwicklungsgebiet für Wohn- und Gewerbebauten.

2. Nutzung: Wohnbauten und höchstens mässig störende Betriebe.[[3]](#paragraphtext_content_fn_6861_2_3_c)

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