7.1-8
CH-GL
Art. 6 Bauordnung Oberurnen - Dorfkernzone (DK)
Zonenvorschriften - Bauzonen
Art. 6 Bauordnung Oberurnen · Dorfkernzone (DK)
1. Zweck: Erhaltung, Sanierung und Erneuerung eines hygienischen, harmonischen und lebensfähigen Dorfkerns.
2. Nutzung: Wohnbauten und höchstens mässig störende Betriebe.[[2]](#paragraphtext_content_fn_6858_2_2_c)
3. Der Gemeinderat ist berechtigt, aufgrund eines Überbauungsplanes geschlossene Bauweise zu verfügen. In dieser Zone ist auf eine besonders sorgfältige Gestaltung zu achten.