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7.1-8 CH-GL

Art. 6 Bauordnung Oberurnen - Dorfkernzone (DK)

Zonenvorschriften - Bauzonen
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Art. 6 Bauordnung Oberurnen · Dorfkernzone (DK)

1. Zweck: Erhaltung, Sanierung und Erneuerung eines hygienischen, harmonischen und lebensfähigen Dorfkerns.

2. Nutzung: Wohnbauten und höchstens mässig störende Betriebe.[[2]](#paragraphtext_content_fn_6858_2_2_c)

3. Der Gemeinderat ist berechtigt, aufgrund eines Überbauungsplanes geschlossene Bauweise zu verfügen. In dieser Zone ist auf eine besonders sorgfältige Gestaltung zu achten.

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