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7.1-8 CH-GL

Art. 41 Bauordnung Oberurnen - Lärmempfindlichkeitsstufen

Bauvorschriften - Emissionen und Immissionen
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Art. 41 Bauordnung Oberurnen · Lärmempfindlichkeitsstufen

1. In den Nutzungsplänen sind die Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung zugeordnet.

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