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7.1-8 CH-GL

Art. 28 Bauordnung Oberurnen - Reglemente und Verordnungen

Bauvorschriften - Erschliessung
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Art. 28 Bauordnung Oberurnen · Reglemente und Verordnungen

1. Einzelheiten der Erschliessung und der diesbezüglichen öffentlichen Aufgaben sind in der kommunalen Erschliessungs-, Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt.

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