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7.1-8 CH-GL

Art. 2 Bauordnung Oberurnen - Geltungsbereich

Zweck, Geltungsbereich
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Art. 2 Bauordnung Oberurnen · Geltungsbereich

1. Die Bauordnung gilt für das ganze Gebiet der Gemeinde Oberurnen.

2. Die Vorschriften sind anzuwenden bei allen Neu-, Um-, An- und Aufbauten, Abbrüchen, Änderungen der Zweckbestimmung, Fassadenrenovationen, Fassadenveränderungen, in den Bauzonen bei Mauern, Einfriedungen und Terrainveränderungen sowie bei Erstellung und Erweiterung von Verkehrsanlagen, Mobilheim- und Campingplätzen, Antennen, Sonnenkollektoren und sonstigen Anlagen jeglicher Art.

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