7.1-8
CH-GL
Art. 2 Bauordnung Oberurnen - Geltungsbereich
Zweck, Geltungsbereich
Art. 2 Bauordnung Oberurnen · Geltungsbereich
1. Die Bauordnung gilt für das ganze Gebiet der Gemeinde Oberurnen.
2. Die Vorschriften sind anzuwenden bei allen Neu-, Um-, An- und Aufbauten, Abbrüchen, Änderungen der Zweckbestimmung, Fassadenrenovationen, Fassadenveränderungen, in den Bauzonen bei Mauern, Einfriedungen und Terrainveränderungen sowie bei Erstellung und Erweiterung von Verkehrsanlagen, Mobilheim- und Campingplätzen, Antennen, Sonnenkollektoren und sonstigen Anlagen jeglicher Art.