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7.1-8 CH-GL

Art. 16 Bauordnung Oberurnen - Umgebungsschutz

Zonenvorschriften - Schutzzonen und Schutzobjekte
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Art. 16 Bauordnung Oberurnen · Umgebungsschutz

1. Zweck: Erhaltung der Umgebung von Schutzobjekten.

2. Nutzung: Spezialvorschriften, Baubeschränkungen.

3. Für Bauvorhaben mit Änderungen irgendwelcher Art sind Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Es können begrenzte Entschädigungen für Mehraufwände entrichtet werden.

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