Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-8 CH-GL

Art. 1 Bauordnung Oberurnen - Zweck

Zweck, Geltungsbereich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (73 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Bauordnung Oberurnen · Zweck

1. Diese Bauordnung bezweckt die planmässige und harmonische Entwicklung der Gemeinde Oberurnen, unter Berücksichtigung der hygienischen Anforderungen und der rationellen Nutzung von Grund und Boden.

Zweck Art. 2 Bauordnung Oberurnen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →