7.1-7
LABPIEIP
CH-GL
Art. 86 Bauordnung Niederurnen - Strafbestimmungen
Vollzugs- und Schlussbestimmungen
Art. 86 Bauordnung Niederurnen · Strafbestimmungen
1. Übertretungen der Vorschriften dieser Bauordnung oder der darauf beruhenden Erlasse und Verfügungen werden nach den Strafbestimmungen des Raumplanungs- und Baugesetzes geahndet.