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7.1-7 LABPIEIP CH-GL

Art. 84 Bauordnung Niederurnen - Prüfungs- und Behandlungsgebühren

Baubewilligungsverfahren
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Art. 84 Bauordnung Niederurnen · Prüfungs- und Behandlungsgebühren

1. Die Gemeinde erhebt für ihre Umtriebe im Baubewilligungsverfahren kostendeckende Gebühren. Der Gemeinderat erlässt dazu ein Reglement.

2. Auslagen für allfällige Vorentscheide, Fachgutachten und für Bauberatungen sowie für besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit den Baukontrollen werden der Bauherrschaft zusätzlich belastet.

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