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7.1-7 LABPIEIP CH-GL

Art. 76 Bauordnung Niederurnen - Vorprüfung, Bauberatung

Baubewilligungsverfahren
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Art. 76 Bauordnung Niederurnen · Vorprüfung, Bauberatung

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3. Der Gemeinderat kann zur Prüfung besonderer Baugesuche einen Bauberater zuziehen. Dieser darf nicht in der Gemeinde wohnhaft und daselbst keine privaten Projektierungs- und Bauaufträge übernehmen. Der Bauberater orientiert und berät die Baukommission und den Gemeinderat.

4. Art. 78 BauV ist unmittelbar anwendbar.

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