7.1-7
LABPIEIP
CH-GL
Art. 76 Bauordnung Niederurnen - Vorprüfung, Bauberatung
Baubewilligungsverfahren
Art. 76 Bauordnung Niederurnen · Vorprüfung, Bauberatung
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3. Der Gemeinderat kann zur Prüfung besonderer Baugesuche einen Bauberater zuziehen. Dieser darf nicht in der Gemeinde wohnhaft und daselbst keine privaten Projektierungs- und Bauaufträge übernehmen. Der Bauberater orientiert und berät die Baukommission und den Gemeinderat.
4. Art. 78 BauV ist unmittelbar anwendbar.