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7.1-7 LABPIEIP CH-GL

Art. 74 Bauordnung Niederurnen - Baugesuch

Baubewilligungsverfahren
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Art. 74 Bauordnung Niederurnen · Baugesuch

1. Für alle der Bewilligungspflicht unterliegenden Bauten und Anlagen ist beim Gemeinderat ein Baugesuch in dreifacher Ausfertigung auf amtlichem Formular einzureichen.

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5. Bei Umbauten oder Änderungen bewilligter Pläne muss auf den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau bzw. der Änderung ersichtlich sein (bestehend: grau oder schwarz; neu: rot; Abbruch: gelb).

6. Art. 70 RBG ist unmittelbar anwendbar.

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