7.1-7
LABPIEIP
CH-GL
Art. 64 Bauordnung Niederurnen - Grundwasser- und Quellschutzzone
Zonenvorschriften - Zonenarten
Art. 64 Bauordnung Niederurnen · Grundwasser- und Quellschutzzone
1. Die Grundwasser- und Quellschutzzone schützt bestehende und vorgesehene Grundwasser- und Quellfassungen und ihre Umgebung.
2. Der Gemeinderat erlässt für die Grundwasserfassungen und bei Bedarf auch für die Quellwasserfassungen einen besonderen Schutzzonenplan mit den Zonen Sl (Fassungsbereich), S2 (engere Schutzzone) und S3 (weitere Schutzzone) samt dem zugehörenden Schutzzonenreglement.