7.1-7
LABPIEIP
CH-GL
Art. 6 Bauordnung Niederurnen - Nutzungsplan
Planungsmittel
Art. 6 Bauordnung Niederurnen · Nutzungsplan
1. Der Nutzungsplan ordnet die Nutzung des Gemeindegebietes. Er bezeichnet Bauzonen, die Land- und Forstwirtschaftszonen, die Schutzzonen und weitere Zonen. Er enthält ferner die Ortsbildschutzgebiete, die schützenswerten Bauten oder Bauteile, die zu erhaltenden Ufer- und Feldgehölze, Baumgruppen und Alleen. Er legt die Gebiete fest, in denen nur auf Grund rechtskräftiger Überbauungspläne Baubewilligungen erteilt werden können. Der Nutzungsplan bezeichnet ausserdem Flächen, die mit einem Hochbauverbot belegt sind.
2. Die Nutzungszonen können durch Schutz- oder weitere Zonen überlagert werden. In diesen Fällen sind die Vorschriften der Nutzungszone als auch derjenigen Zone einzuhalten, die die Nutzungszone überlagert.