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7.1-7 LABPIEIP CH-GL

Art. 57 Bauordnung Niederurnen - Schrebergartenzone

Zonenvorschriften - Zonenarten
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Art. 57 Bauordnung Niederurnen · Schrebergartenzone

1. Die Schrebergartenzone umfasst das für Pflanzgärten geeignete und zu erhaltende Land. Der Gemeinderat erlässt eine Gartenordnung.

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