7.1-7
LABPIEIP
CH-GL
Art. 4 Bauordnung Niederurnen - Ausnahmen
Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Bauordnung Niederurnen · Ausnahmen
1-4 ...
5. Zu Abs. 1 und 2: Art. 60 RBG ist unmittelbar anwendbar.
6. Zu Abs. 3 und 4: Art. 61 und 67 RBG sind unmittelbar anwendbar.