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7.1-7 LABPIEIP CH-GL

Art. 22 Bauordnung Niederurnen - Befreiung von der Bewilligungspflicht

Allgemeine Bauvorschriften - Bauvoraussetzungen
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Art. 22 Bauordnung Niederurnen · Befreiung von der Bewilligungspflicht

1. Art. 73-75 BauV sind unmittelbar anwendbar.

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