Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-7 LABPIEIP CH-GL

Art. 2 Bauordnung Niederurnen - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (89 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Bauordnung Niederurnen · Zweck

1. Die Bauordnung ordnet die zweckmässige Nutzung des Bodens und die bauliche Entwicklung der Gemeinde. Sie fördert insbesondere die Entstehung und Erhaltung wohnlicher Siedlungen, die Wahrung der Schönheit und Eigenart von Siedlungen und Landschaft sowie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

← Art. 1 Bauordnung Niederurnen Geltungsbereich Art. 3 Bauordnung Niederurnen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →