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7.1-7 LABPIEIP CH-GL

Art. 1 Bauordnung Niederurnen - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Bauordnung Niederurnen · Geltungsbereich

1. Die Vorschriften der Bauordnung gelten für das ganze Gemeindegebiet. Sie finden Anwendung auf sämtliche der Bewilligungspflicht unterliegenden Bauten und Anlagen.

2. Neben den Gemeindebauvorschriften sind die für ein Bauvorhaben anwendbaren Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechts einzuhalten.

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