Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-6 CH-GL

Art. 3 Bauordnung Näfels - Richtpläne

Kommunale Richtpläne
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Art. 3 Bauordnung Näfels · Richtpläne

1. Richtpläne zeigen, wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung der Gemeinde aufeinander abgestimmt werden.

2. Richtpläne sind auf die Kantonalplanung abzustimmen.

3. Richtpläne werden durch den Gemeinderat erlassen und sind für die Behörden verbindlich.

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