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7.1-6 CH-GL

Art. 2 Bauordnung Näfels - Geltungsbereich

Zweck, Geltungsbereich
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Art. 2 Bauordnung Näfels · Geltungsbereich

1. Die Bauordnung gilt für das ganze Gebiet der Gemeinde Näfels.

2. Die Vorschriften sind anzuwenden bei allen Neu-, Um-, An- und Aufbauten, bei Fassadenrenovationen, Fassadenveränderungen, Mauern, Terrainveränderungen in den Bauzonen sowie Erstellung und Erweiterung von Verkehrsanlagen und sonstigen Anlagen jeglicher Art.

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