7.1-6
CH-GL
Art. 2 Bauordnung Näfels - Geltungsbereich
Zweck, Geltungsbereich
Art. 2 Bauordnung Näfels · Geltungsbereich
1. Die Bauordnung gilt für das ganze Gebiet der Gemeinde Näfels.
2. Die Vorschriften sind anzuwenden bei allen Neu-, Um-, An- und Aufbauten, bei Fassadenrenovationen, Fassadenveränderungen, Mauern, Terrainveränderungen in den Bauzonen sowie Erstellung und Erweiterung von Verkehrsanlagen und sonstigen Anlagen jeglicher Art.