Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-5 CH-GL

Art. 1 Bauordnung Mühlehorn - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Bauordnung Mühlehorn · Zweck

1. Die Nutzungsplanung bezweckt die Wahrung gesunder Lebensbedingungen für die Bevölkerung und eine geordnete Weiterentwicklung des Wohn-, Arbeits- und Erholungsraumes am Südufer des Walensees.

2. Im Vollzug sollen sich die einzelnen Nutzungsinteressen an den geschlossenen Dorfstrukturen, an den beschäftigungsintensiven Betrieben sowie am vielfältigen Dorfleben messen lassen.

Zweck Art. 2 Bauordnung Mühlehorn →

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