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7.1-4 CH-GL

Art. 47 Bauordnung Mühlehorn - Abstellflächen

Bauvorhaben und Baubewilligungen - Bauvorschriften der Umgebungsgestaltung
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Art. 47 Bauordnung Mühlehorn · Abstellflächen

1. Bei Mehrfamilienhäusern sind Kellerräume für Güter, die zweckmässigerweise nicht in Wohnungen gehören, sowie in der Nähe des Hauseinganges geeignete Abstellflächen für Fahrräder, Kinderwagen und dergleichen bereitzustellen.

2. Es sind genügend und für das Abfuhrwesen und die Benützer leicht zugängliche und zweckmässige Abstellflächen für Kehrrichtbehälter zu errichten. Diese sind gut in die übrige Umgebungsgestaltung einzubeziehen.

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