Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-4 CH-GL

Art. 46 Bauordnung Mühlehorn - Grünflächen, Kinderspielplätze

Bauvorhaben und Baubewilligungen - Bauvorschriften der Umgebungsgestaltung
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Art. 46 Bauordnung Mühlehorn · Grünflächen, Kinderspielplätze

1. Bei Überbauungen mit mehr als acht Wohneinheiten kann der Gemeinderat zusammenhängende Grünflächen und geeignete Kinderspielplätze verlangen.

2. Bei mehreren Eigentümern sind diese Flächen im Miteigentum zu sichern. Sie sind zu unterhalten und dürfen nicht zweckentfremdet werden.

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