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7.1-4 CH-GL

Art. 43 Bauordnung Mühlehorn - Umgebungsanlagen

Bauvorhaben und Baubewilligungen - Bauvorschriften der Umgebungsgestaltung
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Art. 43 Bauordnung Mühlehorn · Umgebungsanlagen

1. Die Umgebung wie Grünflächen, Böschungen, Mauern und Einfriedungen ist ansprechend zu gestalten und hat sich dem natürlichen und dem angrenzenden gestalteten Geländeverlauf anzupassen.

2. Die Bewilligung für Terrainveränderungen wie Abgrabungen, Aufschüttungen und dergleichen ist zu verweigern, wenn dadurch das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild oder die Wohnqualität beeinträchtigt, die Sicherheit des Verkehrs vermindert oder erhaltenswerte Grünflächen und Biotope wie Weiher, Bachufer, Baumhecken und ähnliches vernichtet würden.

3. Umgebungsarbeiten und Terrainveränderungen sind bis spätestens ein Jahr nach der Bauendabnahme abzuschliessen.

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